Zu Beginn einer Psychotherapie stellen sich oft ähnliche Fragen. Ich habe mich bemüht, einige davon hier zusammenzufassen.
Meine Praxis verfügt über eine Kassenzulassung. Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung werden die Kosten der Psychotherapie von den gesetzlichen Kassen übernommen. Das Vorliegen einer psychischen Störung kann ihm Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde abgeklärt werden.
Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut verfüge ich auch über die Voraussetzung zur Abrechnung mit den privaten Kassen. Hinsichtlich des Stundenkontingents und anderer Rahmenbedingungen gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen privaten Kassen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Modalitäten Ihrer Krankankasse. Voraussetzung für die Kostenübernahne ist auch hier das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung.
Eine Psychotherapie kann bei wöchentlichen Terminen über viele Monate laufen. Da ich erst nach Beendigung einer Therapie wieder einen freien Platz anbieten kann ist leider vor Beginn einer Behandlung mit einer Wartezeit zu rechnen.
Ich führe in der Regel eine Warteliste über die nächsten 3 - 4 Monate. Wenn alle Plätze auf der Warteliste belegt sind, kann es sein, dass ich diese temporär schliesse. Sie können gerne telefonisch zu meiner Sprechzeit, Samstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde wurde eingeführt, um eine frühzeitige diagnostische Abklärung zu ermöglichen. Im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde wird festgestellt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt oder ob besser mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.
Probatorische Sitzungen sind "Probesitzungen", die vor Beantragung einer Psychotherapie bei den Krankenkassen und nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde stattfinden. Es sind maximal 4 probatorische Sitzungen möglich, mindestens 2 Sitzungen müssen vor Beantragung der Therapie stattfinden.
Die probatorischen Sitzungen sollen Ihnen dazu dienen, sich einen Überblick über die Therapie, den Therapeuten und das geplante Vorgehen zu verschaffen. Innerhalb der probatorischen Sitzungen ist jederzeit eine Beendigung der Behandlung möglich.
Zur Beantragung der Psychotherapie wird ein Konsiliarbericht benötigt. Diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Psychotherapeuten. Sie müssen den Bericht von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Psychiater ausfüllen lassen und dem Therapeuten vor Beantragung der Behandlung wieder zukommen lassen.
Psychologen haben Psychologie studiert. Das Studium beschäftigt sich intensiv mit Persönlichkeit, Motivation, und den Zusammenhängen von Denken, Fühlen und Handeln. Psychiater haben Medizin studiert und sich auf die medizinische Behandlung psychischer Störungen spezialisiert. Sie haben die Möglichkeit, Medikamente zu verschreiben und führen beratende Gespräche dazu. Beide, also Psychologen und Ärzte, können sich nach dem Studium zum Psychotherapeuten weiterbilden. Nach Beendigung der Weiterbildung erhalten Psychologen den Titel Psychologischer Psychotherapeut" und Ärzte den Titel "Ärztlicher Psychotherapeut".